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Das BUCHELI-Projekt - SR 500 FAQ

    TÜV

 

 

Der Ölbrenner hat mal zusammengeschrieben was allgemein tüffmäßig in Deutschland geht, abhängig vom Baujahr. Ein Dank dem Bert!!!

Bischen was geht immer...

Schutzblech hinten: Motorräder mit EG Zulassung - im Allgemeinen ab Baujahr 1999 benötigen keinen Spritzschutz mehr. Auch ohne Spritzschutz gilt eine Enduro/Trialmaschine somit nach EG-Recht als verkehrssicher und vorschriftsgerecht.

Da sind wir mit den alten Kisten gekniffen, die brauchen (rein rechtlich) diese beknackten Plastikverlängerungen über die Hinterradachse bei eingefederter Maschine : Da hilft nur ein Vorabgespräch mit dem Prüfer, wird in der Regel nicht mehr so restriktiv gehandhabt.

Nummernschild: Abgewinkelt bis 30 Grad ist erlaubt. Muss beleuchtet sein.
Vor EZ (Erstzulassung) 29.9.89 braucht´s nicht reflektierend zu sein.

Seitenständer: Egal welches Baujahr; Ein Losfahren mit ausgeklapptem Ständer darf nicht möglich sein. Wie das erreicht wird ist wurscht.

Rückstrahler (Katzenauge): Ein Muss, sonst schickt einen der Prüfer gleich wieder heim.

Bremslicht: Braucht beim Krad nur aufzuleuchten bei Betätigung der Fussbremse.
Vor EZ 1.1.83 darf´s auch gelb bremsleuchten.
Vor EZ 1.1.88 braucht ein Krad kein Bremslicht.

Scheinwerfer: Fern- und Abblendlicht. Keine blaue Warnleuchte beim Fernlicht vorgeschrieben, es muss lediglich gut an der Lichtschalterstellung zu sehen sein.

Tacho: Muss gut einzusehen sein.
Vor EZ 1.1.91 keine Beleuchtung vorgeschrieben

Rückspiegel: Schneller als 100 km/h: Zwei Rückspiegel.
Vor EZ 1.1.90 und/oder unter 100km/h reicht ein Rückspiegel links.

Blinker: Ab 1.1.62 vorgeschrieben. Symmetrische Anordnung.
Vor EZ 1.1.87 reichen Ochsenaugen in den Lenkerenden. Danach nur zulässig mit zusätzlichen Blinkern hinten.
Hinten: Abstand des Innenrandes Lichtaustritt von Blinker zu Blinker 24cm.
Dürfen vor EZ 1.1.87 auch an beweglichen Fahrzeugteilen angebracht sein.
Vorne: Abstand des Innenrandes Lichtaustritt 34cm, min. 10 cm vom Aussenrand des Scheinwerfers entfernt.

Hupe: Muss.

Elektrik allgemein: Ab dem 1.1.88 müssen alle Scheinwerfer und Signalleuchten eine ständig gesicherte Energieversorgung unter allen Betriebsbedingungen aufweisen.

Sprich - vor 88 darf`s im Standgas funzeln und unsichtbar blinken, Hupe kraftlos röcheln, erst danach nicht mehr
Logischerweise brauchen alle Leuchten Prüfzeichen. Sonst geht gar nix.

Schalldämpfer: Seitliche Austrittsöffnung unzulässig

Spochtlufi: Vor EZ 1.1.89 nur Überprüfung der Geräuschwerte und ggf. Motorleistung.

Motorentlüftung:
Vor EZ 20.1.73 darf`s in`s Freie sprotzen, danach muss die Plörre irgendwie wieder zurück in den Motor.
Auffangen im Cremetöpfchen unzulässig

Abgas: Vor EZ 1.1.89 darf hemmungslos geräuchert werden.
Danach gelten die verschiedenen Euro-Normen.

Gruss Ölbrenner

 

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